Qualitätskontrolle / Sachkundige Person (QP)
Sachkundige Person (Qualified Person)
Die „Sachkundige Person“ nach § 15 Arzneimittelgesetz („Qualified Person“ gemäß EU-Richtlinie 2001/83/EG) ist verantwortlich für die Einhaltung der entsprechenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften zur Herstellung, Prüfung und Freigabe vor Inverkehrbringen eines Arzneimittels, sowie deren lückenlose Dokumentation.
acora pharma ist qualifiziert, diese verantwortungsvolle Aufgabe für Sie zu übernehmen, sowohl kurzfristig als auch auf Dauer.
Diese Tätigkeit beinhaltet:
- Rohstoff-, Material- und Chargenfreigabe,
- Freigabe von klinischen Prüfpräparaten,
- Korrespondenz mit Behörden bei relevanten Änderungen,
- Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des GMP-Status,
- Gesamtverantwortung für die Einhaltung und Umsetzung der Gesetzgebungen und Regularien (EU- GMP Leitfaden; PQR, etc.) ,
- Abweichungsmanagement, OOS, CAPA, Reklamationsmanagement,
- Planen und Durchführung von Audits,
- Mitwirken an Kunden- und Behördenaudits.